Meine Praxis ist eine Privatpraxis für ambulante Psychotherapie. Eine Behandlung ist somit ausschließlich für Privatversicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte sowie Selbstzahlende möglich.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Ich informiere Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die für Sie relevanten Honorare und Abrechnungsmodalitäten.
Bei jeglichen Fragen oder Anliegen zur Kostenübernahme unterstütze ich Sie selbstverständlich gern.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden und welche Voraussetzungen hierfür gelten, hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Je nach Tarif kann beispielsweise die Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen begrenzt sein oder vor Beginn beziehungsweise im Verlauf der Therapie ein Antrag erforderlich werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich möglichst vor dem ersten Termin bei Ihrer privaten Krankenversicherung hierüber zu informieren.
Die Beihilfe übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Der verbleibende Anteil wird – abhängig von Ihrem Versicherungsschutz – üblicherweise über Ihre private Krankenversicherung abgerechnet. Auch bei der Beihilfe können abhängig vom Beihilfeträger und vom Umfang der Behandlung unterschiedliche Antrags- und Genehmigungsverfahren gelten. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihrer ergänzenden privaten Krankenversicherung über die für Sie geltenden Voraussetzungen. Benötigte Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie können im Rahmen der ersten Sitzungen gemeinsam vorbereitet werden.
Für Heilfürsorgeberechtigte gelten je nach zuständigem Kostenträger eigene Regelungen zur Kostenübernahme und Beantragung einer Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich daher auch hier vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Heilfürsorgestelle, ob eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis übernommen wird und ob hierfür vorab eine Kostenübernahmeerklärung oder Genehmigung erforderlich ist.
Selbstverständlich können Sie eine Psychotherapie auch unabhängig von einer Krankenversicherung oder Beihilfe selbst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Beantragung oder Genehmigung durch einen Kostenträger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
